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:: PATIENTENANWALT STEFAN HERMANN - FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT ::

Bitte erlauben Sie, dass ich mich kurz vorstelle:


Mit vollem Namen heiße ich Stefan Hermann. Ich bin Patientenanwalt. D.h. als Fachanwalt für Medizinrecht  habe ich mich auf die Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeld (Arzthaftungsrecht) ausschließlich für Patienten nach Behandlungsfehlern (sog. Ärztepfusch oder Kunstfehler) spezialisiert (so auch häufig in der Presse).

Ich bin am 30.10.1965 in Marl, Kreis Recklinghausen, geboren und ein echtes Kind des Ruhrpotts. Nachdem ich die Schule mit dem Abitur abgeschlossen hatte, habe ich eine Ausbildung auf dem „Pütt“ absolviert. Genauer gesagt, habe ich Industriekaufmann auf der Zeche August-Victoria (Steinkohlenbergbau) in Marl gelernt und anschließend dort einige Jahre in verschiedenen Abteilungen gearbeitet. Diese Erfahrung kommt mir heute sehr zu Gute, wenn wirtschaftliche Überlegungen mit in ein Mandat eingebracht werden müssen. Und noch etwas habe ich auf dem „Pütt“ gelernt:

Im Mittelpunkt steht immer der Mensch!

In meiner juristischen Ausbildung habe ich nach nur sieben Semestern das erste Staatsexamen in Münster absolviert. 1997 habe ich dann den Referendardienst angetreten, mit Stationen in Bochum, Recklinghausen, Marl und Gelsenkirchen. Neben dieser staatlichen Ausbildung habe ich in verschiedenen großen und kleinen Kanzleien gearbeitet. Nachdem ich das Referendariat abgeschlossen hatte, habe ich mich letztlich im Sommer 1999 mit einer eigenen Kanzlei im Stadtteil Alt-Marl niedergelassen. Zum 01.01.2000 habe ich die Kanzleiräume zu der jetzigen Adresse nach Marl-Drewer verlegt, damit ich auch von außerhalb leicht zu finden und zu erreichen bin, da meine Mandanten gerade im Bereich des Arzthaftungsrechtes oft von außerhalb kommen.

In der Sache selbst habe ich nichts verändert. Meine Spezialisierung war von Anfang an zivilrechtlich orientiert. Meine Leidenschaft gilt nach wie vor dem Arzthaftungsrecht als Patientenanwalt, also der Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld gegenüber Ärzten und Krankenhäusern nach fehlerhafter Behandlung ausschließlich für Patienten, weswegen häufig in den Medien von mir als "Experte für Arzthaftungsrecht" gesprochen wird. Ich bin seit mehreren Jahren als Fachanwalt für Medizinrecht zugelassen. Fachanwalt darf sich nur nennen, wer erhebliche Zeit als Rechtsanwalt zugelassen ist und eine Vielzahl von Fällen aus dem entsprechenden Rechtsgebiet bearbeitet hat. Zudem ist eine umfangreiche Zusatzausbildung mit strenger Abschlussprüfung genauso gefordert wie der Nachweis der stetigen Weiterbildung. Kontrolliert wird diese Spezialisierung von der Rechtsanwaltskammer, so dass eine Fachanwaltsbezeichung einen hohen Grad an Spezialisierung nachweist.
 

 

Patientenanwalt
Stefan HERMANN
Fachanwalt für Medizinrecht
- Arzthaftung -

Patientenanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Stefan Hermann Schmerzensgeld nach Behandlungsfehler und Arzthaftung

Bebelstrasse 13
45770 Marl
Telefon: 02365 / 20 71 6 - 0
post@rechtsanwalt-hermann.de

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Patientenanwältin
Sabrina DIEHL
Fachanwältin für Medizinrecht
- Schmerzensgeld -

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